1. GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgend aufgeführten Durchführungsbestimmungen und Bedingungen gelten für den Geschäftsbereich Computerschulungen und Seminare der Institut 2F Informatik Gesellschaft m.b.H. Es liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass durch die Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen Frauen oder Männer unmittelbar oder mittelbar unterschiedlich betroffen sein könnten. Die Vorgaben aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen haben somit keine Gleichstellungsrelevanz. Im nachfolgenden Text ist bei jeder möglichen männlichen Bezeichnung die adäquate weibliche Form implizit mit zu berücksichtigen.
2. LEISTUNGEN
Die Institut 2F Informatik Gesellschaft m.b.H. schult den Vertragspartner oder eine andere von ihm als Teilnehmer angemeldete Person in den jeweils belegten Schulungsmodulen / Seminaren. In den Schulungsgebühren sind der Unterricht in den ausgewiesenen Inhalten, die Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Lernmittel. Auf Wunsch erhält jeder Teilnehmer ein Abschlusszertifikat / Teilnahmebestätigung. Bei Inhouse- und Firmenschulungen gelten Bedingungen nach gesonderter Vereinbarung (laut Angebot).
3. SEMINARGARANTIE
Die Institut 2F Informatik Gesellschaft m.b.H. garantiert die Abhaltung der Lehrgänge unabhängig von der Teilnehmeranzahl.
4. ANMELDUNG
Die Institut 2F Informatik Gesellschaft m.b.H. legt großen Wert darauf, dass Kunden im richtigen Lehrgang sitzen, sicher weder langweilen noch überfordert sind. Daher wird dem Kunden vor der Anmeldung ein kostenloses Gespräch mit einem Bildungsberater angeboten, welcher dann einen für den Kunden idealen Lehrgang empfiehlt. Die Daten des Vertragspartners und der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte wird ausgeschlossen.
5. SCHULUNGSGEBÜHREN
Die Schulungsgebühren richten sich an die aktuellen Preisangaben laut Vertragsunterlagen.
6. HAFTUNG
Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung zu einem anderen Termin. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet. Für das Bestehen von Zertifizierungstests übernimmt die Institut 2F Informatik Gesellschaft m.b.H. keine Haftung. Bei Sach- und Vermögensschäden haftet die Institut 2F Informatik Gesellschaft m.b.H. nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG
Abgeschlossene Schulungsverträge sind gemäß den jeweils aktuellen gesetzlichen Grundlagen kündbar. Verträge von Konsumenten sind gemäß § KSCHG 3, KSCHG 3a KSCHG 4 kündbar. Nach Ablauf der 14-tägigen Kündigungsfrist kann bis Schulungsbeginn der Vertragspartner einen Ersatzteilnehmer stellen.
8. ANNAHMEVERZUG / KRANKHEIT / VERHINDERUNG AUS WICHTIGEM GRUND
Falls der Teilnehmer nachweislich durch Krankheit, Unfall oder plötzlicher Änderungen am Arbeitsplatz den Lehrgang nicht fortsetzen, bzw. den gebuchten Lehrgangsplatz nicht in Anspruch nehmen kann, so sind die Lehrgangsgebühren trotzdem in voller Höhe zu bezahlen, jedoch kann der Teilnehmer innerhalb von 3 Jahren die gebuchten Lehrgänge oder Teile davon kostenfrei wiederholen bzw. fortsetzen, sofern der Vertragspartner einen entsprechender schriftlichen Antrag stellt. Bleibt der Teilnehmer dem Unterricht unentschuldigt fern, so sind die Lehrgangsgebühren vom Vertragspartner trotzdem in voller Höhe zu entrichten. Bei entschuldigter kurzfristiger Krankheit des Teilnehmers oder bei kurzfristig nachgewiesener Verhinderung ist die Institut 2F Informatik Gesellschaft m.b.H. bemüht, für den Teilnehmer einen unentgeltlichen Ersatztermin zur Nachschulung des versäumten Lernstoffs zu finden und diesen dem Teilnehmer bekannt zu geben.
9. URHEBERRECHTE
Überlassene Schulungsunterlagen bzw. Software dürfen vor, während oder nach der Schulung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
10. NEBENABREDEN / ÄNDERUNGEN / ERGÄNZUNGEN
Es gilt die Schriftform vereinbart.
11. SONSTIGES / SALVATORISCHE KLAUSEL
Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
12. ÖSTERREICHISCHES RECHT / GERICHTSSTAND
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist St. Pölten